Das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die VDM Metals GmbH wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen wurde eingestellt.
Dank der Kooperation mit dem Bundeskartellamt konnten der Verdacht wettbewerbsbeschränkender Absprachen ausgeräumt und alle damit verbundenen Vorwürfe widerlegt werden. Mit Schreiben vom 27. Juni 2018 teilte die Behörde dem Unternehmen ihre Entscheidung mit. Es sind keine weiteren kartellrechtlichen Verfahren anhängig.